AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, legen die Basis für eine faire Geschäftsbeziehung fest. Auch wenn sie auf den ersten Blick vielleicht lang, übertrieben oder sogar abschreckend wirken, so sind sie doch wichtig. 

Denn die AGBs enthalten detaillierte Informationen über meine Dienstleistung, über mein Angebot, über Rechte und Pflichten und darüber, was ausgeschlossen ist.

Ich möchte Dich daher bitten, diese AGBs sorgfältig zu lesen. Sie werden Vertragsbestandteil bei einer Beauftragung sein.

Mir sind Offenheit und Transparenz wichtig und es wäre doch schade, wenn wir später feststellen,

dass wir von unterschiedlichen Rahmenbedingungen ausgegangen sind.

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von Sandra Hehn (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) gelten für alle erteilten Aufträge zur Erbringung von Dienstleistungen. Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als vereinbart. Ein Widerspruch ist innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragserteilung möglich. Der Widerspruch muss deutlich und belegbar, am besten schriftlich, erfolgen.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ist dies nicht möglich, gilt eine schriftliche Bestätigung der Auftragnehmerin als Zustimmung.

Eigene AGB der Auftraggeber:in mit abweichenden oder gegensätzlichen Bestimmungen setzen diese AGB der Auftragnehmerin nicht ausser Kraft und verändern diese nicht. Weder vollständig, noch teilweise. 

1. VERTRAGS-GEGENSTAND

Die angebotenen Dienstleistungen beziehen sich auf die Bereiche:

Social Media Marketing (Profilaufbau, Branding, Sichtbarkeit, Reichweite steigern, Vernetzung, Community Management), Content-Erstellung (Text & Grafik), Webdesign (Websites, OnePager, Landingpages, Blogs, SEO), Business Mentoring und Coachings.

Digitale Vorlagen und Hilfsmittel, die von der Auftragnehmerin erstellt und im Rahmen einer Beauftragung zur Verfügung gestellt, verschenkt, verkauft, vermietet oder lizenziert werden, sind vom Umtausch ausgeschlossen.

2. URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE

2.1 Alle von der Auftragnehmerin erstellten Grafiken, Texte, Konzepte, Websites und Vorlagen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. (Rechte Dritter bleiben hiervon unberührt.) Sie sind ausschließlich für den oder die Auftraggeber:in bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin. Grafiken, Texte, Konzepte, Websites und Vorlagen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder verkauft noch unentgeltlich weitergegeben werden. Grafiken, Texte und Konzepte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung reproduziert und verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin, für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen sowie die umgehende Löschung aller nicht genehmigten Veränderungen und Repliken.

2.2 Die Auftragnehmerin überträgt dem oder der Auftraggeber:in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den oder die Auftraggeber:in über.

2.3. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf Verlangen auf Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadenersatz.

3. LEISTUNGS-UMFANG & VERGÜTUNG

3.1 Die Anfertigung von Grafiken, Texten, Konzepten, Websites und Vorlagen sowie sonstige Tätigkeiten, wie zum Beispiel Beratungen, welche die Auftragnehmerin für den oder die Auftraggeber:in erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 

3.2 Werden die Grafiken, Texte, Konzepte, Websites und Vorlagen in einem größeren Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Differenz zwischen der ursprünglich gezahlten Vergütung und der höheren Vergütung für die erweiterte Nutzung zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Auftragnehmerin bleibt davon unberührt.

3.3 Eigene Vorschläge des oder der Auftraggeber:in, oder eine sonstige Mitarbeit, haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

3.4 Bei vereinbarter Vergütung auf Stundenbasis, sind alle von der Auftragnehmerin erbrachten Stunden, die sich auf die beauftragten Aufgaben beziehen, zu vergüten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der oder die Auftraggeber:in sich während der Bearbeitung für Änderungen entscheidet, neue Ideen einbringt oder Teilleistungen streichen möchte. Die bis dahin erbrachten Stunden sind in jedem Fall zu vergüten.

3.5 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des schriftlich abgegebenen Angebotes. Erweiterungen oder Folgebeauftragungen können mündlich erfolgen und werden jeweils zu den gleichen Konditionen abgerechnet, wie im Angebot genannt.

Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um einen Nettobetrag, der zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.

3.6 Werden von dem oder der Auftraggeber:in kurzfristige Änderungen oder Arbeitsleistungen werktags nach 20 Uhr oder am Wochenende verlangt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, für diese Leistungen einen Aufschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz zu berechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auftragnehmerin vereinbarte Termine eingehalten hat.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

Die Abrechnung der erbrachten Stunden erfolgt inkl. eines Stundennachweises:

  • zum Abschluss der Tätigkeit (bzw. nach vereinbarten Teilaufgaben)
  • Zum Ende eines Monats (bei längeren Projekten)

Bei einer längerfristigen Beauftragung mit festen Stundenpaketen (z.B. regelmäßige Content-Erstellung oder Social Media Betreuung) ist bei Vorkasse ein Rabatt möglich.

Die Vergütung ist mit Eingang der Rechnung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

Bei Werken ist die Vergütung mit Abgabe des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bis zu 50 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

Bei der Erledigung von Dienstleistungen auf Stundenbasis ist keine Abnahme eines Ergebnisses durch den oder die Auftraggeber:in erforderlich. Der eingereichte Stundennachweis reicht als Beleg der erbrachten Leistung aus.

5. SONDER-LEISTUNGEN

5.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ggf. notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des oder der Auftraggeber:in zu bestellen (Drucke, Stock-Fotos o. Ä.), soweit diese für die Auftragserfüllung erforderlich sind. Der oder die Auftraggeber:in verpflichtet sich, der Auftragnehmerin entsprechende Vollmacht zu erteilen und sie im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit Dritten ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.2 Kosten und Spesen für Reisen der Auftragnehmerin, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem oder der Auftraggeber:in abgestimmt wurden, sind der Auftragnehmerin umgehend zu erstatten. Bei höheren Kosten (z.B. für Flüge) kann ein Vorschuss erforderlich sein.

6. EIGENTUMS-VORBEHALT

6.1 An sämtlichen Grafiken, Layouts, Entwürfen, Texten und Konzeptarbeiten, die von der Auftragnehmerin im Rahmen der Beauftragung erstellt werden, und die im Sinne des Urheberrechts als schützenswert eingestuft werden, werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte im Sinne des Urheberrechts übertragen.

6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des oder der Auftraggeber:in.

7. KORREKTUR, PRODUKTION, BELEGMUSTER

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung bzw. vor Drucklegung sind der Auftragnehmerin Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Auftragnehmerin ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der oder die Auftraggeber:in der Auftragnehmerin zwei (nach Absprache in Sonderfällen auch mehr oder weniger) einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und zum Beispiel auf ihrer Homepage als Referenzen anzugeben.

8. HAFTUNG & ABNAHME

8.1 Das Risiko, dass Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts oder spezieller Werbegesetze verstoßen, trägt der oder die Auftraggeber:in. Die Auftragnehmerin ist allerdings verpflichtet, alle Werbemaßnahmen vorher mit dem oder der Auftraggeber:in abzustimmen und auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit sie ihr bekannt sind oder bei der Vorbereitung bekannt werden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den marken-, urheber- oder geschmacksmusterrechtlichen Schutz oder Eintragungsfähigkeit der von ihr erstellten Arbeiten. Ebenso wenig haftet sie für in Werbeveröffentlichungen enthaltene Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder das Unternehmen des oder der Auftraggeber:in.

8.2 Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an den ihr überlassenen Vorlagen (wie z. B. Datenträger, Layouts) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.3 Sofern die Auftragnehmerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer:innen keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4 Die Auftragnehmerin lässt vor Veröffentlichung Grafiken, Texte, Websites etc. von dem oder der Auftraggeber:in auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Freigabe geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Grafiken, Texte, Websites etc. auf den oder die Auftraggeber:in über.

8.5 Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung für Grafiken, Texte, Websites etc.. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

8.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung von Gewerken schriftlich geltend zu machen. Gleichzeitig ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

8.7 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn die oder der Auftraggeber:in sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt hat. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
8.8 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dies gilt ebenso wenig für konzeptionelle Veränderungen oder eine Neuausrichtung des oder der Auftraggeber:in nach der Auftragserteilung. Stellt der oder die Auftraggeber:in nach der Bereitstellung zur Abnahme fest, dass das Gewerk nicht kompatibel mit dem geplanten Einsatz ist, in seiner Beschaffenheit aber allen vereinbarten Anforderungen entspricht, kann die Abnahme nicht verweigert werden. (Z.B. wenn eine Collage im Querformat bestellt wird, das Bild aber später hochkant hängen soll.) Der oder die Auftraggeber:in hat schon bei der Beauftragung darauf zu achten, dass der Auftragnehmerin alle relevanten Informationen, Maße und Anforderungen bekannt sind und alle Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
8.9 Für Dienstleistungen auf Stundenbasis ist keine Abnahme erforderlich. Geleistete Stunden gelten automatisch als erbrachte Leistung und können nur bei explizitem Nachweis der Nichterfüllung der angegebenen Tätigkeit beanstandet werden. Der oder die Auftraggeber:in können das Arbeitstempo der Auftragnehmerin nicht bestimmen oder beanstanden, da insbesondere kreative Tätigkeiten einen gewissen Entwicklungsprozess benötigen, Bildrecherchen unterschiedlich lange dauern können und zum Teil auch mehrere Varianten ausprobiert werden müssen. Der oder die Auftraggeber:in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, diese Designprozesse vollumfänglich zu vergüten, auch wenn letztendlich nicht alle erstellten Varianten Verwendung finden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich im Gegenzug zu einer möglichst effizienten Arbeitsweise.

9. LIEFERUNG & LIEFERFRISTEN

9.1 Die rechtzeitige Bereitstellung des Briefings, der Unterlagen, Dateien, Zugangsdaten & Logins sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung vonseiten der Auftragnehmerin sind Voraussetzung für die fristgerechte Lieferung.

9.2 Die Auftragnehmerin ist um die Einhaltung der festgesetzten Termine bemüht. Sie gerät in Verzug, wenn sie die Leistung unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht erbringt. Nach deren Ablauf kann die oder der Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

9.3 Ansprüche für Schäden, die der oder die Auftraggeber:in aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Über Verzögerungen wird der oder die Auftraggeber:in umgehend informiert.

10. GESTALTUNGS-FREIHEIT, AUFTRAGSVERZUG, SCHADENSERSATZ

10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen oder konzeptionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Verlangt der oder die Auftraggeber:in bei einem Gewerk nach der ersten Korrekturphase bzw. nach der Freigabe der Grafiken, Texte, Websites etc. weitere Überarbeitungen oder Änderungen, so hat er oder sie die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der oder die Auftraggeber:in zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann sie ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Der oder die Auftraggeber:in versichert, dass er oder sie zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte der oder die Auftraggeber:in entgegen dieser Versicherung nicht verwendungsberechtigt sein, stellt er oder sie die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. DATENSCHUTZ & VERTRAULICHKEIT

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der zu bearbeitenden Grafiken, Texte, Konzepte und Unterlagen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem oder der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten jedoch nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Die Auftragnehmerin übernimmt dafür keine Haftung.

12. SCHLUSS-BESTIMMUNGEN

12.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitfälle ist Lüdinghausen bzw. Olfen.

12.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

12.3 Erweisen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Stand 22.02.2022

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten viele Regelungen, über die wir vermutlich niemals reden werden. 

In einer guten und wertschätzenden Geschäftsbeziehung, in der sich beide Seiten unterstützen, ehrlich miteinander sind und zu ihren Verpflichtungen stehen, gelingen Projekte auch ohne Gesetze.

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Sandra Hehn | Marie-Curie-Str. 18 | D-59399 Olfen | info@sandrahehn.de

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